§ 26 WRG; § 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1297 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Nichtbefolgung der anlässlich der Genehmigung der Fischerei bescheidmäßig auferlegten Auflagen rechtlich als Dauerdelikt zu behandeln ist und nimmt Stellung zur Verjährung dieses Delikts.