§ 332 ASVG
Der OGH legt dar, dass die Rückgriffsbefugnis bezüglich einer ex lege auf den Sozialversicherungsträger übergangenen Forderung zu beschränken ist, wenn eine Hausgemeinschaft sowie Unterhaltsbeziehung zwischen Schädiger und Verletztem vorliegt. Weiters erörtert der erkennende Senat, wer zur Geltendmachung von Heilungskosten legitimiert ist und beurteilt den Zeitpunkt des Forderungsübergangs.