Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die Schadenersatzpflicht des Übergebers eines mangelhaften Gutes im Fall des Weiterverkaufs aufrecht bleibt. Bezug nimmt er dabei auf eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2000.
Rechtsgrundlagen: § 933a ABGB
Stichworte: OGH, 8 Ob 3/00z = RdW 2001/161