Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag, ob der Bestandnehmer bei Auftreten von Schäden an der Mietwohnung das Mietentgelt in vollem Umfang zurückbehalten darf. Nach Darlegung des Anwendungsbereichs des § 1052 ABGB in Dauerschuldverträgen, beurteilt sie den Bestand einer Vorleistungsverpflichtung des Bestandnehmers und beschreibt das Zusammenspiel zwischen § 1096 ABGB und § 1052 ABGB.