Zusammenfassung: Wilhelm weist darauf hin, dass ein "Streikrecht" in der österreichischen Rechtsordnung nicht verankert ist und prüft allfällige Schadenersatzpflichten der Arbeitnehmer bzw der Gewerkschaften.
Rechtsgrundlagen:
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Zusammenfassung: Wilhelm weist darauf hin, dass ein "Streikrecht" in der österreichischen Rechtsordnung nicht verankert ist und prüft allfällige Schadenersatzpflichten der Arbeitnehmer bzw der Gewerkschaften.
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