§ 56 Abs 3 GBG; § 13 KO
Der OGH erörtert, dass die Einverleibung in der angemerkten Rangordnung genehmigt werden kann, sofern eine vor Konkurseröffnung erstellte, beglaubigte Ausfertigung der Verkaufsurkunde vorliegt.
OGH, 03.12.2002, 5 Ob 217/02a
§ 56 Abs 3 GBG; § 13 KO
Der OGH erörtert, dass die Einverleibung in der angemerkten Rangordnung genehmigt werden kann, sofern eine vor Konkurseröffnung erstellte, beglaubigte Ausfertigung der Verkaufsurkunde vorliegt.
OGH, 03.12.2002, 5 Ob 217/02a