Zusammenfassung: Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag die Bestimmung des § 39 Abs 4 GmbHG, die Gesellschaftern in bestimmten Fällen die Ausübung ihres Stimmrechts untersagt. Nach Darlegung der teleologischen Zielsetzung und des persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs der Norm prüfen die Autoren insbesondere, ob eine Abänderung dieser Stimmrechtsverbote durch den Gesellschaftsvertrag möglich ist. Zu diesem Zweck erläutern sie auch die einschlägigen Rechtsauffassungen in Lehre und Judikatur, nehmen Bezug auf die deutsche Rechtslage und stellen schließlich einen eigenen Lösungsvorschlag zur Diskussion.