Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht in seinem Beitrag den dringenden Reformbedarf des Asylrechts. In diesem Zusammenhang prüft Wilhelm auch, ob die Betreuung von Asylwerbern im Rahmen des BBetrG ein Dauerschuldverhältnis begründet und ob das Diskriminierungsverbot einer Ablehnung der Bundesbetreuung entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 3 BBetrG