§ 16 Abs 8 MRG; § 46a Abs 4 MRG
Der OGH erörtert, dass der Anspruch des Mieters auf Prüfung einer einseitigen Erhöhung des Mietentgelts durch den Bestandgeber nicht nach drei Jahren verfällt; der erkennende Senat spricht sich somit gegen die analoge Zugrundelegung des § 16 Abs 8 MRG aus.