§ 5 Abs 2 BauRG
Der OGH erläutert, dass das Nutzungsrecht des Baurechtsbefugten, nicht aber das Baurecht selbst an einzelnen Teilen der Liegenschaft eingeräumt werden kann.
OGH, 29.05.2001, 5 Ob 31/01x
§ 5 Abs 2 BauRG
Der OGH erläutert, dass das Nutzungsrecht des Baurechtsbefugten, nicht aber das Baurecht selbst an einzelnen Teilen der Liegenschaft eingeräumt werden kann.
OGH, 29.05.2001, 5 Ob 31/01x