§ 366 HGB; § 502 Abs 1 ZPO
Der OGH erörtert, dass nach einem Widerruf der Kommissionsvereinbarung nur noch ein gutgläubiger Eigentumserwerb an der vermeintlichen Kommissionsware in Frage kommt und beschreibt die diesbezüglichen Sorgfaltspflichten des Käufers beim Erwerb eines Kfz.