§ 1358 ABGB
Bei Abschluss des Garantievertrages mit nur einem von mehreren Solidarschuldnern berechtigt die Zahlung des Garanten diesen zum Regress gegen alle zur ungeteilten Hand.
OGH 14.12.1999, 4 Ob 306/99z
§ 1358 ABGB
Bei Abschluss des Garantievertrages mit nur einem von mehreren Solidarschuldnern berechtigt die Zahlung des Garanten diesen zum Regress gegen alle zur ungeteilten Hand.
OGH 14.12.1999, 4 Ob 306/99z