§ 12 a Abs 1 MRG; § 12 a Abs 2 MRG
Bei Veräußerung des in dem Mietobjekt betriebenen Unternehmens an eine Gesellschaft, steht dem Vermieter auch dann ein Anspruch auf Mietzinsanhebung nach § 12 a Abs 1 und 2 MRG zu, wenn der bisherige Mieter auf die Gesellschaft wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Einfluss üben kann.