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Bereicherungsansprüche bei Scheinvertretung

WirtschaftsrechtChristian A. Thalerecolex 2000/201ecolex 2000, 498 - 500 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 1041; § 1431

Der OGH äußert sich zum Bereicherungsanspruch bei Scheinvertretung, wenn der Scheinvertrer zwar nicht zum Abschluss des Grundgeschäftes ermächtigt ist, aber doch zum Empfang der Leistung im fremden Namen.

OGH 20.1.2000, 2 Ob 5/00z

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