§ 1041; § 1431
Der OGH äußert sich zum Bereicherungsanspruch bei Scheinvertretung, wenn der Scheinvertrer zwar nicht zum Abschluss des Grundgeschäftes ermächtigt ist, aber doch zum Empfang der Leistung im fremden Namen.
OGH 20.1.2000, 2 Ob 5/00z
§ 1041; § 1431
Der OGH äußert sich zum Bereicherungsanspruch bei Scheinvertretung, wenn der Scheinvertrer zwar nicht zum Abschluss des Grundgeschäftes ermächtigt ist, aber doch zum Empfang der Leistung im fremden Namen.
OGH 20.1.2000, 2 Ob 5/00z