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Anfechtbarkeit der aufgrund exekutiven Pfandrechts erlangten Befriedigung

Wirtschaftsrechtecolex 2000/116ecolex 2000, 279 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 30 KO; § 31 KO

Die aufgrund eines exekutiven Pfandrechts erlangte Befriedigung ist als inkongruente Deckung nach § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar. Voraussetzung für die Anfechtbarkeit ist, dass der Anfechtungsgegner von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners wissen musste.

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