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Nicht fristgerecht angezeigter Grunderwerb in Tirol

Wirtschaftsrechtecolex 2000/115ecolex 2000, 279 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 31 Abs 2 TirGVG

Nach § 31 Abs 2 TirGVG sieht für einen nicht fristgerecht angezeigte Grunderwerb die rückwirkende Rechtsunwirksamkeit vor. Die Nichtigkeitsfolge gilt jedoch laut OGH nur für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte.

OGH 14.9.1999, 5 Ob 203/99k

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