Art 43 Abs 1 WG; § 901 ABGB
Bei Abschluss eines Diskontgeschäftes hat die Bank ihren Vertragspartner bei entsprechender Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Akzeptanten über diesen Umstand aufzuklären. Eine Irrtumsanfechtung des Diskontvertrages wegen gemeinsamen Irrtums über die Zahlungsunfähigkeit des Akzeptanten ist nicht statthaft.