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§ 37 lit d ÄÖSp mit CMR unvereinbar

WirtschaftsrechtHelga Jesser-Hußecolex 2000/114ecolex 2000, 278 Heft 4 v. 1.4.2000

ÖArt 37 lit d AÖSp; Art 41 CMR

Der OGH erklärte Ö§ 37 lit d AÖSp wegen Unvereinbarkeit mit Art 41 CMR für nichtig. Die genannte Bestimmung sah vor, dass bei Selbstversicherung des Auftraggebers jeder Schadenersatzanspruch aus den durch die se Versicherung gedeckten Gefahren gegen den Spediteur ausgeschlossene ist.

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