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Arbeitsunfall bei Regalbetreuung im Supermarkt – keine Haftungsbefreiung gemäß § 333 ASVG

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2019/179DRdA-infas 2019, 323 Heft 6 v. 1.11.2019

OGH 23.7.2019, 9 ObA 39/19d

§ 333 ASVG

Die Kl ist bei der S* GmbH (im Folgenden: S*) beschäftigt, die in verschiedenen Supermärkten im Rahmen eines sogenannten Shop-in-Shop-Systems die T*-Regale eigenständig betreut. Die Kl hatte das Sortiment der T*-Regale zu kontrollieren und auf dem aktuellen Stand zu halten. Dabei war sie nur gegenüber ihrer DG weisungsgebunden. AN des Supermarktes mussten ihr bei Bedarf helfen.

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