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Keine Pflicht zum Ausbildungskostenrückersatz bei tatsächlicher Unterbrechung eines Saisonarbeitsverhältnisses

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2019/180DRdA-infas 2019, 324 Heft 6 v. 1.11.2019

OGH 23.7.2019, 9 ObA 35/19s

§ 2d Abs 4 AVRAG

Wenn die Verpflichtung eines AN zur Rückerstattung von Ausbildungskosten durch die Kündigung eines Saisonarbeitsverhältnisses seitens des AG erloschen ist, lebt sie auch nicht wieder dadurch auf, dass der AN in der Folge die ihm durch eine Wiedereinstellungszusage eingeräumte bloße Option zur Begründung eines weiteren Arbeitsverhältnisses ausübt.

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