§ 143a ASVG
Der Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der KV besteht nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu Recht.
OGH 17.4.2018, 10 ObS 31/18h
§ 143a ASVG
Der Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der KV besteht nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu Recht.
OGH 17.4.2018, 10 ObS 31/18h