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Entlassung eines Betriebsratsmitglieds bei Ehrverletzungen nur, wenn eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Betriebsinhaber nicht mehr zu erwarten ist.

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2018/110DRdA-infas 2018, 221 Heft 4 v. 1.7.2018

OGH 27.2.2018, 9 ObA 18/18i

§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG

Der Bekl ist Vertragsbediensteter der Erstkl und wurde der Zweitkl von Gesetzes wegen zur Dienstleistung zugewiesen. Bei dieser ist er als Straßenbahnfahrer tätig und Mitglied ihres BR. Auf Grund einer feindseligen Äußerung des Bekl klagten die Kl auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu zur Kündigung.

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