vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Soziale Gestaltungspflicht bei krankheitsbedingter Kündigung kann Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Zukunftsprognose erfordern

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2018/109DRdA-infas 2018, 218 Heft 4 v. 1.7.2018

OGH 27.2.2018, 9 ObA 137/17p

§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG

Im Rahmen des personenbezogenen Kündigungsgrundes erhöhter Krankenstände ist die Leistungsfähigkeit des AN vom AG nach Maßgabe der Angaben und Mitwirkung des AN zu beurteilen. Hat der AG zum Zweck der Beurteilung der Einsatzmöglichkeit des AN mit diesem das Gespräch gesucht und wurde ihm dieses jedoch vom AN verweigert, liegt keine Verletzung der sozialen Gestaltungspflicht vor, insb wenn der AN selbst auf bleibende – für die Krankenstände ursächliche – Einschränkungen der Leistungsfähigkeit hinwies.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!