OGH 27.2.2018, 9 ObA 18/18i
§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG
Der Bekl ist Vertragsbediensteter der Erstkl und wurde der Zweitkl von Gesetzes wegen zur Dienstleistung zugewiesen. Bei dieser ist er als Straßenbahnfahrer tätig und Mitglied ihres BR. Auf Grund einer feindseligen Äußerung des Bekl klagten die Kl auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu zur Kündigung.