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Notwendigkeit einer Reduktion der Lohnkosten kann Kündigung einer Arbeitnehmerin rechtfertigen

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2018/108DRdA-infas 2018, 218 Heft 4 v. 1.7.2018

OGH 27.2.2018, 9 ObA 12/18g

§ 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG

Die Kl war als einzige Mitarbeiterin der Bekl mit Sekretariatstätigkeiten befasst. Als sie gekündigt wurde, war sie erst 2,5 Jahre bei der Bekl beschäftigt. Ihre Aufgaben wurden in der Folge auf die verbleibenden zirka zehn Mitarbeiter aufgeteilt. Im ganzen Unternehmen der Bekl gab es keine andere geeignete Stelle, die die Kl hätte ausüben können.

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