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Gerichtspraxis als Weiterbildungsmaßnahme mit Weiterbildungsgeldbezug trotz des für die Praxis bezahlten Ausbildungsgeldes möglich

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtJutta KeulDRdA-infas 2015/242DRdA-infas 2015, 320 Heft 6 v. 1.11.2015

BVwG 12.8.2015, W209 2110771-1

§ 26 AlVG iVm § 11 AVRAG

Ein DN vereinbarte mit seinem DG im Zeitraum 1.1.2015 bis 31.5.2015 eine Bildungskarenz gem § 11 AVRAG und im gleichen Zeitraum ein geringfügiges Dienstverhältnis. Als Weiterbildungsmaßnahme gab er bekannt, dass er als Rechtspraktikant ab 1.1.2015 zur Gerichtspraxis zugelassen ist, er erfülle auch die sonstigen Voraussetzungen gem § 26 AlVG und beantragte ab dem 1.1.2015 Weiterbildungsgeld.

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