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Verweisbarkeit eines Kfz-Mechanikers auf die Tätigkeit eines Kundendienstberaters in Kfz-Werkstätten

EntscheidungenSozialrechtAndrea TumbergerDRdA-infas 2015/212DRdA-infas 2015, 267 Heft 5 v. 1.9.2015

OGH 24.3.2015, 10 ObS 15/15a

§ 255 ASVG

Aufgrund seiner 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Tätigkeit als Kfz-Mechaniker hat der Kl Berufsschutz. Seit einem Unfall kann er mit der verbliebenen Leistungsfähigkeit noch als Kundenberater in einem Kfz-Betrieb tätig werden. Das Erstgericht und auch das Berufungsgericht wiesen die Klage auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension aufgrund der Verweisbarkeit als Kundendienstberater ab.

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