OGH 19.5.2015, 10 ObS 35/15t
§ 255 ASVG
Der Kl ist ein gelernter Wasserleitungsinstallateur und hat auch in diesem Beruf gearbeitet. Er kann aus gesundheitlichen Gründen weder diese Tätigkeit noch eine Verweisungstätigkeit als Verkäufer oder Baustoffberater ausüben. Strittig war, ob die Verweisung auf die Tätigkeit eines Qualitätsprüfers in Leichtgewichtbereichen den Berufsschutz erhält und daher zulässig ist.