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Kein Verstoß Irlands gegen die Arbeitszeitrichtlinie bei nicht voll ausgebildeten Krankenhausärzten

EntscheidungenArbeitsrechtDoris LutzDRdA-infas 2015/193DRdA-infas 2015, 254 Heft 5 v. 1.9.2015

EuGH 9.7.2015, C-87/14 , Europäische Kommission/Irland

RL 2003/88/EG

Die Europäische Kommission wollte in einem Vertragsverletzungsverfahren vom EuGH feststellen lassen, dass Irland gegen seine Verpflichtungen aus der Arbeitszeit-RL 2003/88/EG verstoße, indem es diese auf die nicht voll ausgebildeten Krankenhausärzte (non-consultant hospital doctors, ähnlich den österreichischen, daher idF "Turnusärzten") nicht anwende.

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