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Ungleichbehandlung von "Aushilfspersonal" gegenüber Beamten bei einer Dienstalterszulage ist ohne sachliche Gründe unzulässig

EntscheidungenArbeitsrechtDoris LutzDRdA-infas 2015/192DRdA-infas 2015, 252 Heft 5 v. 1.9.2015

EuGH 9.7.2015, C-177/14 , Regojo Dans

RL 1999/70/EG , Rahmenvereinbarung von EGB, UNICE und CEEP über befristete Arbeitsverträge vom 18.3.1999 (idF Rahmenvereinbarung)

§ 4 Nr 1 der Rahmenvereinbarung steht einer Regelung entgegen, die ohne Rechtfertigung durch sachliche Gründe Aushilfspersonal von Dienstalterszulagen für Berufsbeamte ausschließt, wenn sich beide Kategorien von AN in einer vergleichbaren Lage befinden.

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