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Recht auf Elternurlaub besteht unabhängig von der Erwerbssituation des anderen Elternteils

EntscheidungenArbeitsrechtBianca SchrittwieserDRdA-infas 2015/194DRdA-infas 2015, 254 Heft 5 v. 1.9.2015

EuGH 16.7.2015, C-222/14 , Konstantinos Maïstrellis/Ypourgos Dikaiosynis, Diafaneias kai Anthropinon Dikaiomaton

RL 2006/54/EG

Jeder Elternteil verfügt über das Recht auf Elternurlaub, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten keine Regelung erlassen dürfen, nach der einem Beamten, der Vater ist, das Recht auf Elternurlaub vorenthalten wird, wenn seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist oder keinerlei Berufstätigkeit ausübt.

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