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Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen Weitergabe von Gehaltsdaten unzulässig

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2015/180DRdA-infas 2015, 240 Heft 5 v. 1.9.2015

OGH 27.5.2015, 8 ObA 17/15f

§ 122 ArbVG

Selbst wenn das Betriebsratsmitglied durch die Weitergabe von Gehaltslisten den Tatbestand des Geheimnisverrats iSd § 122 Abs 1 Z 4 erster Fall ArbVG verwirklicht, ist die Zustimmung zur Entlassung (Kündigung) nicht zu erteilen, wenn das Betriebsratsmitglied der Meinung sein konnte, dass es im Rahmen seines Mandats tätig wurde.

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