OGH 27.5.2015, 8 ObA 17/15f
§ 122 ArbVG
Selbst wenn das Betriebsratsmitglied durch die Weitergabe von Gehaltslisten den Tatbestand des Geheimnisverrats iSd § 122 Abs 1 Z 4 erster Fall ArbVG verwirklicht, ist die Zustimmung zur Entlassung (Kündigung) nicht zu erteilen, wenn das Betriebsratsmitglied der Meinung sein konnte, dass es im Rahmen seines Mandats tätig wurde.