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Kein Haftungsprivileg eines "gleichgeordneten" Arbeitnehmers mangels "Aufseher"-Eigenschaft

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2015/181DRdA-infas 2015, 241 Heft 5 v. 1.9.2015

OGH 29.4.2015, 9 ObA 46/15b

§ 333 Abs 1 und 4 ASVG

Für das Herrichten von Vorwalzgerüsten waren beim damaligen AG der Parteien grundsätzlich zwei Arbeiter zuständig, nämlich der "Vorstaffel-Walzer" und der "Vorrichter", die diese Arbeit nicht in Über- oder Unterordnung durchführten. Wenn einer dieser beiden keine Zeit hatte und kein Helfer von einem Walzmeister zugeteilt wurde, so ersuchte der "Vorstaffel-Walzer" entweder einen im Bereich der Vor-

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