VwGH 23.1.2015, Ra 2014/08/0051-5
§ 10 AlVG
Voraussetzung dafür, dass die Vereitelung des Erfolges einer (Um-)Schulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme angenommen werden kann, ist ein Verschulden des Leistungsbeziehers in Form des Vorsatzes.
VwGH 23.1.2015, Ra 2014/08/0051-5
§ 10 AlVG
Voraussetzung dafür, dass die Vereitelung des Erfolges einer (Um-)Schulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme angenommen werden kann, ist ein Verschulden des Leistungsbeziehers in Form des Vorsatzes.