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Versehentlich versäumter Kursbeginn begründet keine Sanktion gem § 10 Abs 1 AlVG

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2015/125DRdA-infas 2015, 153 Heft 3 v. 1.5.2015

VwGH 23.1.2015, Ra 2014/08/0051-5

§ 10 AlVG

Voraussetzung dafür, dass die Vereitelung des Erfolges einer (Um-)Schulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme angenommen werden kann, ist ein Verschulden des Leistungsbeziehers in Form des Vorsatzes.

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