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Ersatzruheanspruch wird durch außertourlichen Arbeitseinsatz während der letzten 36 Stunden der wöchentlichen Ruhezeit vor dem vorgesehenen Arbeitsbeginn ausgelöst

EntscheidungenArbeitsrechtDoris LutzDRdA-infas 2015/101DRdA-infas 2015, 131 Heft 3 v. 1.5.2015

OGH 18.12.2014, 9 ObA 123/14z

§ 6 Abs 1 ARG

Wird ein AN in den letzten drei Stunden vor seinem vorgesehenen Arbeitsbeginn der Folgewoche zu einem außertourlichen Arbeitseinsatz verpflichtet, hat er Anspruch auf Ersatzruhe. Die Berechnung des zu gewährenden mindestens 36 Stunden umfassenden Ruhezeitraums vor dem Ende der Wochen(end)ruhe bzw dem Arbeitsbeginn der Folgewoche hat vom vorgesehenen und nicht dem tatsächlichen Arbeitsbeginn aus zu erfolgen.

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