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Private "Nachbesprechungen" als Funktionsausübung deklariert: Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen Untreue im Dienst

EntscheidungenArbeitsrechtHannes SchnellerDRdA-infas 2015/100DRdA-infas 2015, 129 Heft 3 v. 1.5.2015

OGH 29.1.2015, 9 ObA 141/14x

§§ 116 und 122 Abs 1 Z 3 ArbVG

Hat ein Betriebsratsmitglied in zahlreichen Fällen bewusst unrichtig Zeiten als Betriebsratsstunden verzeichnet, die keine waren – insb waren die im Anschluss an die Betriebsratssitzungen in einem naheliegenden Gasthaus stattgefundenen "Nachbesprechungen" privater Natur –, ist der Entlassungstatbestand der Untreue im Dienst nach § 122 Abs 1 Z 3 erster Fall ArbVG erfüllt.

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