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Zugang zur Beschäftigung bei lokaler öffentlicher Verwaltung nur mit bestimmtem Nachweis von Sprachkenntnissen ist unzulässig

EntscheidungenArbeitsrechtDoris LutzDRdA-infas 2015/97DRdA-infas 2015, 125 Heft 3 v. 1.5.2015

EuGH 5.2.2015, C-317/14 , Europäische Kommission/Königreich Belgien

Art 45 AEUV

Die belgische Verfassung definiert vier Sprachgebiete (französisch, niederländisch, deutsch und zweisprachig), dh vier gesonderte Teile des nationalen Hoheitsgebiets mit einheitlichen Regeln für den Sprachengebrauch, insb in Verwaltungsangelegenheiten. Bei der Besetzung lokaler Dienststellen im französischen und deutschen Sprachgebiet müssen die Bewerber einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse erbringen. Dass dieser Nachweis aber nur durch eine einzige Art von Bescheinigung nachzuweisen

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