OGH 18.12.2014, 9 ObA 121/14f
§ 914 ABGB
Einem AN wurde von seinem AG ein Bonus in Aussicht gestellt, wobei der AG folgende Erklärung abgab: "Die Gewährung der Bonuszahlung stellt eine freiwillige Leistung dar und begründet weder der Höhe noch dem Grunde nach einen Rechtsanspruch für die Zukunft bzw ist die Leistung freiwillig und jederzeit widerrufbar".