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Schwerarbeit durch Überschreitung eines 8-Stunden-Tages

EntscheidungenSozialrechtWerner PletzenauerDRdA-infas 2015/93DRdA-infas 2015, 96 Heft 2 v. 1.3.2015

OGH 30.9.2014, 10 ObS 95/14i

§ 1 SchwerarbeitsVO

Eine körperliche Arbeit ist Schwerarbeit, wenn sie die in der SchwerarbeitsVO festgelegte Arbeitskilokaloriengrenze von 2.000 (Männer) bzw 1.400 (Frauen) pro Arbeitstag erreicht bzw überschreitet.

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