OGH 30.9.2014, 10 ObS 95/14i
§ 1 SchwerarbeitsVO
Eine körperliche Arbeit ist Schwerarbeit, wenn sie die in der SchwerarbeitsVO festgelegte Arbeitskilokaloriengrenze von 2.000 (Männer) bzw 1.400 (Frauen) pro Arbeitstag erreicht bzw überschreitet.
OGH 30.9.2014, 10 ObS 95/14i
§ 1 SchwerarbeitsVO
Eine körperliche Arbeit ist Schwerarbeit, wenn sie die in der SchwerarbeitsVO festgelegte Arbeitskilokaloriengrenze von 2.000 (Männer) bzw 1.400 (Frauen) pro Arbeitstag erreicht bzw überschreitet.