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Rückzahlung der Notstandshilfe wegen einer in den Niederlanden geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2015/79DRdA-infas 2015, 86 Heft 2 v. 1.3.2015

BVwG 17.12.2014, W223 2010470-1

§ 36 AlVG

Das AMS hat von einem Notstandshilfebezieher die Leistung ab jenem Datum zurückgefordert, ab dem er in den Niederlanden eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen hat. Zur Beurteilung, ob im Ausland geschlossene Ehen von gleichgeschlechtlichen Partnern mit jenen in Österreich eingetragenen Partnerschaften gleichzusetzen sind, wurde auf den Erlass des BMI GZ BMI-VA1300/0213-III/2/2011 verwiesen, wonach die Heirat in den Niederlanden als eingetragene Partnerschaft in Österreich anzuerkennen war. Der Notstandshilfebezieher brachte dagegen vor, dass die Ehe in Österreich ausschließlich für Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten ist, wonach eine automatische Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe zwischen zwei Männern nach österreichischem Recht ausgeschlossen ist, und er daher nach österreichischem

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