BVwG 6.11.2014, W121 2011105-1
§ 12 AlVG
Gem § 12 Abs 3 lit h AlVG liegt Arbeitslosigkeit nicht vor, wenn beim selben DG eine unter der Geringfügigkeitsgrenze entlohnte Beschäftigung aufgenommen wird, es sei denn, dass zwischen den Beschäftigungen ein Zeitraum von mindestens einem Monat gelegen ist.