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Rechtsmittel gegen Bescheide des AMS haben seit 24.1.2015 aufschiebende Wirkung

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtJutta KeulDRdA-infas 2015/80DRdA-infas 2015, 87 Heft 2 v. 1.3.2015

VfGH 2.12.2014, G 74/2014, G 78/2014

§ 56 Abs 3 AlVG

§ 56 Abs 3 AlVG idF BGBl I 2013/71, der regelte, dass Beschwerden und Vorlageanträge gegen AMS-Bescheide keine aufschiebende Wirkung haben und ihnen diese nur auf Antrag durch das AMS zuerkannt werden kann, wurde als verfassungswidrig aufgehoben.

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