VfGH 2.12.2014, G 74/2014, G 78/2014
§ 56 Abs 3 AlVG
§ 56 Abs 3 AlVG idF BGBl I 2013/71, der regelte, dass Beschwerden und Vorlageanträge gegen AMS-Bescheide keine aufschiebende Wirkung haben und ihnen diese nur auf Antrag durch das AMS zuerkannt werden kann, wurde als verfassungswidrig aufgehoben.