OGH 25.11.2014, 8 ObA 76/14f
§ 19d Abs 6 AZG
Die im KollV für Banken und Bankiers vorgesehene Kinderzulage steht den teilzeitbeschäftigten AN nicht in ungekürzter Höhe, sondern im Verhältnis des jeweiligen Ausmaßes der Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung zu.