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Interpretation der Ausnahme für Lehr- und Erziehungskräfte an Unterrichts- und Erziehungsanstalten im AZG

EntscheidungenArbeitsrechtGerda HeileggerDRdA-infas 2015/63DRdA-infas 2015, 71 Heft 2 v. 1.3.2015

OGH 29.10.2014, 9 ObA 91/14v

§ 1 Abs 2 Z 6 AZG

Die vom Gesetzgeber in der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 6 AZG verwendeten Begriffe "Lehr- und Erziehungskräfte" sowie "Unterrichts- und Erziehungsanstalten" sind alternativ auszulegen, also iS von Lehrkräfte oder Erziehungskräfte sowie Unterrichtsanstalten oder Erziehungsanstalten.

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