OGH 25.8.2014, 8 ObA 10/14z
§ 2 StellenbesetzungsG
Ein Interessent an einer Managementposition, die in Verletzung von § 2 Stellenbesetzungsgesetz nicht öffentlich ausgeschrieben worden war, klagte das Unternehmen auf Schadenersatz wegen der entgangenen Bezüge aus der Position, für die er besser qualifiziert sei als der weiterbestellte bisherige (einer politischen Partei angehörende) Geschäftsführer, gegenüber dem er wegen seiner fehlenden Parteimitgliedschaft diskriminiert worden sei. Der OGH wies – wie schon die Unterinstanzen – die Klage aus folgenden Gründen ab.