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Körperkontakt eines Personalvertreters keine Mandatsausübung

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph KleinDRdA-infas 2015/19DRdA-infas 2015, 18 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 22.7.2014, 9 ObA 71/14b

§ 70 PBVG

Ein Personalvertreter hatte sich bei einem Betriebsbesuch einer DN von hinten genähert, sie an den Schultern gepackt und sich an sie gedrückt, was sie als unerwünscht und unangenehm empfand. Zur Klärung der (Vor-)Frage, ob der Personalvertreter dabei in Ausübung des Mandats gehandelt habe (dann wäre ein Disziplinarverfahren gegen den Personalvertreter nach § 70 Post-Betriebsverfassungsgesetz nämlich nicht zulässig), hat der DG auf Feststellung geklagt, dass ein solches Verhalten der Mandatsausübung nicht zugerechnet werden könne. (Ob das Verhalten wirklich gesetzt wurde, ist dabei nicht Verfahrensgegenstand.)

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