vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit – Resturlaub bleibt in seinem kalendarischen Ausmaß, nicht aber wertmäßig (bezahlte Freistellung in Arbeitsstunden) erhalten

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph KleinDRdA-infas 2015/21DRdA-infas 2015, 19 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 22.7.2014, 9 ObA 20/14b

§§ 2 Abs 1 und 6 UrlG

Das Urlaubsgesetz geht klar von einem grundsätzlich in ganzen Wochen zu verbrauchenden "kalendarischen" Urlaubsanspruch iS eines Erholungszeitraums (das ist vom ersten Kalendertag nach Arbeitsende bis zum letzten Kalendertag vor Arbeitsantritt) aus. Dieser ist völlig unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsausmaß, so dass sich bei einer Veränderung des Beschäftigungsausmaßes auch nichts am Urlaubsanspruch ändert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!