OGH 23.7.2014, 8 ObA 11/14x
§ 3 AVRAG
Ein Arzt machte, nachdem das Krankenhaus, in dem er beschäftigt gewesen war, geschlossen wurde, den Übergang seines Arbeitsvertrages im Rahmen eines Betriebsübergangs auf ein in der Nähe befindliches Krankenhaus geltend. Die gegen die Klagsabweisung auch durch die zweite Instanz erhobene Revision weist der OGH zurück, weil das Vorliegen eines Betriebsübergangs immer anhand der Umstände des Einzelfalls zu überprüfen ist und die Berufungsentscheidung dazu jedenfalls vertretbar war: