OGH 25.8.2014, 8 ObA 50/14g
§ 10 Abs 1 AÜG
Ein Leiharbeitnehmer hat keinen Anspruch auf durch zulässige Betriebsvereinbarung im Beschäftigerbetrieb vereinbarte Zulagen, sondern lediglich auf das für diesen Betrieb geregelte kollektivvertragliche Mindestentgelt.