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Kündigungsanfechtung – lange Krankenstände, verspätete Dienstantritte

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2015/11DRdA-infas 2015, 13 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 26.6.2014, 8 ObA 37/14w

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Je stärker die Beeinträchtigung des AN durch die Kündigung ist, umso gewichtiger müssen die betrieblichen Interessen an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sein und umgekehrt.

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